Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2004 (GVBl. S. 272) folgende

 

Änderungssatzung zur

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg

„Stadtwerke Friedberg“

Vom

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ vom 1. August 2002 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 1 Abs. 2 wird die Zahl „766.937,82 €“ durch die Zahl „770.000 €“ ersetzt.

1.            In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.6 wird die Zahl „50.000 €“ durch die Zahl „25.000 €“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter  B e r g m a i r

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

 

BM Ehrl

StR Feile

StRin Schwab

FrVe Eser-Schuberth