Sitzung: 29.06.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2004 (GVBl. S. 272) folgende
Änderungssatzung
zur
Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg
„Stadtwerke
Friedberg“
Vom
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ vom 1. August 2002 wird wie folgt geändert:
- In §
1 Abs. 2 wird die Zahl „766.937,82 €“ durch die Zahl „770.000 €“ ersetzt.
1. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.6 wird die Zahl „50.000 €“ durch die Zahl „25.000 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.08.2006 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Dr. Peter B e r g
m a i r
Erster Bürgermeister