Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Änderung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg:

 

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg:

 

Vom ______________

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG, FN BayRS 2024-1-I, i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2002 (GVBl. S. 322)) folgende

                                   

S a t z u n g:

 

§ 1

 

Die Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg vom 12. Juni 1995, zuletzt geändert am 29. Oktober 2001, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Abs. 1 Satz 1erhält folgende Fassung:

 

„Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Birkenau 12 beträgt die monatliche Gebühr
2,00 €/qm zuzüglich der anfallenden Betriebskosten.“

 

                                                           


§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

 

Friedberg, den

 

 

 

Dr. Peter  B e r g m a i r

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           21

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              24

     

 

 

Abwesend:

 

BM Ehrl

StRin Banner

StR Gürtler

StRin Reißner

StR Reißner

FVe Eser-Schuberth

StRin Widmann