Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1.1) Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 17.05.2006

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/ Bauleitplanung vom 17.05.2006 wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte unter Punkt 6 Umgang mit wassergefährdeten Stoffen sowie Inhalte des zweiten Absatzes des Punkt 10.2 (Wasserversickerung) werden als Hinweis formuliert.

Die Forderung eines Freiflächengestaltungsplanes zum Baugesuch wird aus den Festsetzungen gestrichen.

Die Abrechnungen der Ausgleichsflächen erfolgt über eine vertragliche Regelung. Hierzu wird ein Hinweis im Bebauungsplan formuliert.

 

A-1.2) Landratsamt Aichach-Friedberg, Staatliches Abfallrecht vom 06.06.2006

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Staatliches Abfallrecht vom 06.06.2006 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird als Hinweis in den

Bebauungsplan aufgenommen.

A-1.3) Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz/24.05.2006

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Immissionsschutz vom 24.05.2006 wird zur Kenntnis genommen. Eine Erhöhung der querenden Stromleitung wurde vom Stadtrat bereits beschlossen. Die Stadtverwaltung Friedberg hat den  entsprechenden Auftrag mittlerweile auch an die LEW erteilt. Eine Reduzierung der Bauhöhe unterhalb der Leitungen und entsprechende Ergänzungen in der Satzung und Begründung des Bebauungsplanes sind daher nicht erforderlich. Die angesprochene Fußnote in der Satzung bzgl. einer Höhenbeschränkung im Schutzbereich der Leitung kann deshalb auch gestrichen werden.

Den redaktionellen Anregungen unter Ziffer 7.1 Immissionsschutz kann nachgekommen werden.

Die Anregung zu einer Lärmschutzwand entlang der Lechhauser Straße mit der Möglichkeit, als Vorteil höhere flächenbezogene Schallleistungspegel für die einzelnen Grundstücksbereiche festzusetzen, wurden dem Nachteil, der sich daraus durch die schlechtere Einsehbarkeit der Grundstücke von der Lechhauser Straße ergibt und von vielen Firmen negativ gesehen wird, gegenübergestellt und wie folgt abgewogen:

 

Variante 1 Auf eine aktive Lärmschutzeinrichtung entlang der Lechhauser Straße wird zugunsten der Einsehbarkeit und der sich daraus ergebenden Lagequalitäten verzichtet, die bisherige Planung bleibt unverändert.

 

A-1.4) Landratsamt Aichach-Friedberg, untere Straßenverkehrsbehörde/30.05.2006

Landratsamt Aichach-Friedberg, Tiefbau und Bauhof/07.06.2006

Die Stellungnahmen des Landratsamtes Aichach-Friedberg/Untere Straßenverkehrsbehörde vom 30.05.2006 und Tiefbau und Bauhof vom 07.06.2006 werden zur Kenntnis genommen. Während des Scoping –Termins am 24. März 2006 wurde von Vertretern des Landratsamtes bzgl. einer geplanten nordwestlichen Anbindung des zukünftigen Gewerbegebietes an die Lechhauser Straße keine Bedenken vorgebracht. Die nun ablehnende Haltung gegenüber einer nordwestlichen Zufahrt des Businessparks von der Lechhauser Straße /AIC 19 kann deshalb nicht nachvollzogen werden. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Friedberg ist eine sinnvolle Anbindung der Gewerbeflächen mit dem westlichen Anschluss an die Lechhauser Straße zwingend erforderlich. Mit Inbetriebnahme der AIC 25 neu, in deren Planfeststellungsunterlagen das Gewerbegebiet "Businesspark" flächenmäßig bereits in seinem Endausbau nachrichtlich dargestellt ist, erfolgt eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf der Lechhauser Straße, sodass mit der Anlage einer Linksabbiegerspur die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs problemlos aufrechterhalten werden kann. Zudem sorgt eine zweite Anbindung des Businessparks an die Lechhauser Straße für eine Entlastung des geplanten Kreisverkehrs, was ebenfalls der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugute kommt.

 

Aus diesen Gründen wird an der geplanten Zufahrt festgehalten. Im Bereich des vorgesehenen Anschlusspunktes ist dabei auch die Anbindung der vorgesehenen Geh- und Radwege an den bestehenden Weg südlich der Lechhauser Straße, mit einer Querungshilfe, sicherzustellen. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten sind vom Fachplaner zu erarbeiten. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes dementsprechend auf die geplante Anbindung mit Linksabbiegespur auszudehnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Sachgebieten am Landratsamt in Verhandlung zu treten, um die Planungen abzustimmen und die Realisierung einer Linksabbiegespur mit Zufahrt zu erreichen.

 

A-2) Baureferat Friedberg, Abteilung Tiefbau/07.06.2006

Die Stellungnahme des Baureferates Friedberg/Abteilung Tiefbau vom 07.06.2006 wird zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung einer Linksabbiegerspur im Westen des Businessparks wird als erforderlich erachtet. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreite ist eine Aufweitung nach Norden möglich.

Die bisherige Darstellung des Wegesystems innerhalb der in der Planzeichnung vorgesehenen Grünflächen stellt keine Verpflichtung zur Umsetzung dar und ist dementsprechend im Rahmen der Ausbauplanung zu überprüfen. Der vorgeschlagenen Reduzierung der Wege in den Grünflächen kann aber zugestimmt werden. Die Verbindungsfunktionen mit Fußwegen durch öffentliche Grünflächen bleiben dadurch grundsätzlich gewahrt.

 

A-3) Polizeiinspektion Friedberg/23.05.2006

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 23.05.2006 wird zur Kenntnis genommen. Der Straßenbau innerhalb des Businessparks erfolgt nach den derzeitig gültigen Richtlinien und nach dem Stand der Technik.

Bezüglich der Anbindung an die Lechhauser Straße ist davon auszugehen, dass bis zur Umsetzung und Fertigstellung der Erschließung für den Bauabschnittes II, die bereits in Bau befindliche AIC 25 neu für den Verkehr freigegeben ist. Zudem wird von der Stadt Friedberg eine Linksabbiegespur an der Lechhauser Straße zur Anbindung des Businessparks angestrebt, so dass von einem geregelten Verkehrsfluss ausgegangen werden kann.

 

A-4) Lechwerke AG/29.06.2006

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 29.06.2006 wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen beachtet. Die Errichtung des neuen Mastes zur Erhöhung der 110-kV-Leitung erfolgt in Abstimmung zwischen den Lechwerken und der Tiefbauabteilung der Stadt Friedberg. Die Einhaltung der Unterwuchshöhen im Bereich der Ausgleichsflächen wird gewährleistet.

 

A-5) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 22.06.2006

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 20.06.2006 wird zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken Friedberg werden folgende Klarstellungen und Änderungen vorgenommen.

Punkt: 4.2 der Begründung wird wie folgt korrigiert:

Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch den im 1. Bauabschnitt des Business-Parks verlegten Schmutzwasserkanal der bestehenden Erschließungsstraßen. Das Abwasser wird über das bestehende Pumpwerk dem Hauptsammler entlang der Lechhauser Straße zugeführt. Über diesen wird das Abwasser dem Verbandssammler des Abwasserzweckverbandes Augsburg-Ost und weiter in die Kläranlage Augsburg geleitet.

Der geforderten Überprüfung bzgl. der Leistungsfähigkeit des Kanals für das gesamte Gewerbegebiet wird nachgekommen. Gegebenenfalls sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Trennsystem. Sämtliche Oberflächenwasser von Straßen, Fuß- u. Radwegen sowie Dach- und Hofflächen sind durch entsprechende Sickeranlagen, evtl. nach Vorreinigung (gemäß DWA-M 153), dem Grundwasser zuzuführen. Zur Versickerung des Oberflächenwassers ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Antragsunterlagen sind bei der Stadt Friedberg einzureichen.

Dabei sind auch im 2. Absatz die Worte „kann“ und „soll“ durch das Wort „ist“ zu ersetzen. Im vorletzten Absatz sind statt dem Abwasserzweckverband Augsburg die Stadtwerke Friedberg anzugeben.

 

A-6) Stadt Augsburg – Referat 6/12.06.2006

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Augsburg in ihrer Stellungnahme vom 12.6.2006 zur der Erweiterung des Businessparks ihr Einverständnis erklärt.

 

A-7) Bay. Landesamt für Denkmalpflege vom 14.06.2006

Die Stellungnahme des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege/Abt. Bodendenkmalpflege vom 14.06.2006, wonach im Planungsgebiet keine Bodendenkmäler bekannt sind, wird zur Kenntnis genommen. Die Meldung von Bodendenkmälern gem. § 8 DSchG wird unter die Hinweise aufgenommen.

 

A-8) Kreisheimatpflege, Frau Dr. Hillar/eingegangen 19.06.2006

Die Stellungnahme der Kreisheimatpflegerin Frau Dr. Hillar, eingegangen am 19.06.2006, wird zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Thierhaupten sind im Planungsgebiet keine Bodendenkmäler bekannt. Dies wurde in der Stellungnahme vom 14.06.2006 bestätigt.

 

A-9) Deutsche Telekom AG/ T-Com/18.05.2006

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG/T-Com vom 18.05.2006 wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen beachtet.

 

B-1) Kommunale Agenda, vom 13.05.2006

Die positive Einschätzung der kommunalen Agenda bzgl. der Lage der Ausgleichsfläche für den Businesspark wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Anregung, das Flurstück 1379/3 mit Flachmulden auszustatten, um Retentionsraum für Hochwasser des Hagenbaches oder der Friedberger Ach zu schaffen, wird aber als nicht erforderlich und nutzbringend erachtet.

In der südlichen Friedberger Au wird der geplante Hochwasserspeicher entlang der Lindenauer Straße künftig Hochwasser aus der Paar zurückhalten. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen Schutz vor einem hundertjährliches Hochwasserereignis gewähren. Die Hochwassergefahr in Friedberg wird durch diese Maßnahmen deutlich reduziert.

Die Einzugsgebiete des Hagenbaches und des Riedbachgrabens sind flächenmäßig sehr begrenzt. Ein ausgeprägtes Hochwasserregime an beiden Gewässern besteht nicht. Vorkommende Wasserschwankungen stehen in Verbindung mit Änderungen des Grundwasserspiegels (UVP Hochwasserspeicher südl. Lindenauer Straße 2004, Stadt Friedberg 2003, mündl.). Hochwasser an den beiden Bächen ist demnach nicht zu erwarten, das Rückhaltevolumen von Flachmulden zudem sehr gering. Dem vorkommenden hohen Grundwasserstand kann mit Flachmulden aber nicht begegnet werden.

Die Anlage von Flachmulden hat auch naturschutzfachlich keine wesentliche Funktion. Die Entwicklung von temporär Wasser führenden Mulden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Im Rahmen des städtischen Ökokontos wurden die Flächen zusammen mit Herrn Wenger (UNB) begutachtet. Dabei wurde das bisherige Entwicklungsziel auf der Fläche (Feuchtwiese mit Flachmulden) revidiert, da die Flächen zu trocken sind. Angestrebt werden nun Gehölzkomplexe und extensives, artenreiches Grünland.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Anlage kostenintensiver Flachmulden keine Verbesserung des Hochwasserschutzes nach sich zieht. Paarwasser wird künftig im Hochwasserspeicher zurückgehalten, das Einzugsgebiet der Friedberger Ach ist zu klein. Naturschutzfachlich wäre auch keine Verbesserung für Feuchtlebensräume in der Friedberger Au zu erwarten.

 

Die weiteren Ausführungen sind nicht dem Bebauungsplan zuzuordnen, werden jedoch zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair

FrV Fuchs                                                       vertreten durch STR Reißner

StR Reißner                                                    entschuldigt