Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 12 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), des Art. 91 der Bayer. Bauordnung – BayBO – (BayRS 2123-1-I), des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-I) und des Art. 3 des Bayer. Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2005 (GVBl. S. 2) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 25 für das Gebiet nördlich der Afrastraße und westlich der Kirche St. Afra im Felde in Friedberg als Satzung.

Der vom Architekturbüro Ferstl, Parsberg, und dem Planungsbüro Hafner, Rimbach, gefertigte Bebauungsplan vom 11.07.2005 in der Fassung vom 14.09.2006 und die revidierte Begründung vom 14.09.2006 mit dem Umweltbericht vom 02.11.2005 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair

FrV Fuchs                                                       vertreten durch STR Reißner

StR Reißner                                                    entschuldigt