Sitzung: 14.09.2006 Bauausschuss
Beschluss: abgelehnt
Der Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Befreiung für die Wohnnutzung im Erdgeschoss bis zur südlichen Flucht des bestehenden Gebäudes entlang der Münchner Straße auf dem Grundstück Flur-Nr. 629 der Gemarkung Friedberg zu erteilen.
Für die restliche Bebauung im Süden entlang der Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 629/1 der Gemarkung Friedberg kann diese Befreiung nur bei Vorliegen der Unterschriften der Eigentümer dieses Grundstückes erteilt werden. Ansonsten ist die Planung zu reduzieren. Die nicht nachweisbaren Stellplätze sind abzulösen.