Sitzung: 21.09.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Satzung der Karl-Sommer- Obdachlosen- und Altersheimstiftung Friedberg:
Änderungssatzung
Satzung zur Änderung der
Satzung der Karl Sommer - Obdachlosen- und Altersheimstiftung Friedberg
Vom ____________
Die
Stadt Friedberg erlässt auf Grund von Art. 9 des Bayerischen Stiftungsgesetzes
(BayStG, BayRS 282-1-1-UK/WFK, GVBl. 2002, S. 10) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. Dezember 2001 und der Art. 51 bis 68 der Abgabenordnung
(AO 1977) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 BGBl. I S.
3866, ber. 2003 I S. 61, letzte Änderung 22. September 2005 BGBl. I S. 2809,
folgende
Satzung:
§ 1
Die Satzung der Karl Sommer – Obdachlosen- und Altersheimstiftung Friedberg vom 16. Dezember 1971 in der Form der Änderungssatzung vom 18. April 2002 wird wie folgt geändert:
§ 2 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
2.
Die Stiftung
verwirklicht den angestrebten Stiftungszweck Altenhilfe nicht nur selbst,
sondern ist auch als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie
gewährt aus Stiftungsmitteln einen Betriebskostenzuschuss zur
Pflegesatzminderung von Altenheimen, deren Träger selbst steuerbegünstigt
sind. Der Zuschuss ist unmittelbar Pflegesatz mindernd für die
Gesamtbettenzahl (Pflege- und Heimbetten) einzusetzen und die hieraus
resultierende Pflegesatzminderung den Heimbewohnern darzustellen. Die
Gewährung des Betriebskostenzuschusses an Dritte ist widerruflich und kann an
Bedingungen geknüpft werden. |
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§ 2 |
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedberg, den ____________
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister