Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Satzung der Karl-Sommer- Obdachlosen- und Altersheimstiftung Friedberg:

 

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung der Satzung der Karl Sommer - Obdachlosen- und Altersheimstiftung Friedberg

 

Vom ____________

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund von Art. 9 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG, BayRS 282-1-1-UK/WFK, GVBl. 2002, S. 10) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2001 und der Art. 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO 1977) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 BGBl. I S. 3866, ber. 2003 I S. 61, letzte Änderung 22. September 2005 BGBl. I S. 2809, folgende

 

Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung der Karl Sommer – Obdachlosen- und Altersheimstiftung Friedberg vom 16. Dezember 1971 in der Form der Änderungssatzung vom 18. April 2002 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Ziffer 2 erhält folgende Fassung:



2.    Die Stiftung verwirklicht den angestrebten Stiftungszweck Altenhilfe nicht nur selbst, sondern ist auch als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Sie gewährt aus Stiftungsmitteln einen Betriebskostenzuschuss zur Pflegesatzminderung von Altenheimen, deren Träger selbst steuerbegünstigt sind. Der Zuschuss ist unmittelbar Pflegesatz mindernd für die Gesamtbettenzahl (Pflege- und Heimbetten) einzusetzen und die hieraus resultierende Pflegesatzminderung den Heimbewohnern darzustellen. Die Gewährung des Betriebskostenzuschusses an Dritte ist widerruflich und kann an Bedingungen geknüpft werden.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Friedberg, den ____________

Stadt Friedberg

 

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StR Schuster

StRin Lehmann

FrV Fuchs