Beschluss: ungeändert beschlossen

In Anlehnung an die

 

Richtlinien

 über die Gewährung von Zuwendungen

 des Freistaates Bayern

zur Förderung des außerschulischen Sports

(Sportförderrichtlinien)

 

sowie

der Vollzugshinweise hierzu

 

werden die städtischen Sportförderrichtlinien hinsichtlich der bisherigen Förderung der Übungsleiter geändert:

 

Dementsprechend erhalten die Vereine Punkte für Übungsleiterlizenzen, für junge Mitglieder im Verein bis 26 Jahre und für erwachsene Mitglieder. Im Anschluss wird eine Zuschusserhöhung auf maximal 20 % begrenzt und die staatliche Ausgleichsregelung angewandt

 

Die Vereinsförderung zur Beschaffung von beweglichen Großgeräten wird im bisherigen Rahmen weiterhin aufrechterhalten. Fördergrundlage sind die zuletzt vom Bayer. Landessport-verband im Jahr 2003 festgesetzten Kostenpauschalen aus der Sportgeräte-Liste.

 

Von der neuen Regelung unberührt bleibt die Förderung durch Jahreszuschüsse, durch Zuschüsse zu Badeintritten, die Förderung von Auslandskontakten, Deutschen, Bayerischen und Schwäbischen Meisterschaften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StRin Schwab

StRin Müllegger