Sitzung: 12.10.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
In Anlehnung an die
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
des Freistaates Bayern
zur Förderung des außerschulischen Sports
(Sportförderrichtlinien)
sowie
der Vollzugshinweise hierzu
werden die städtischen Sportförderrichtlinien hinsichtlich der bisherigen Förderung der Übungsleiter geändert:
Dementsprechend erhalten die Vereine Punkte für Übungsleiterlizenzen, für junge Mitglieder im Verein bis 26 Jahre und für erwachsene Mitglieder. Im Anschluss wird eine Zuschusserhöhung auf maximal 20 % begrenzt und die staatliche Ausgleichsregelung angewandt
Die Vereinsförderung zur Beschaffung von beweglichen Großgeräten wird im bisherigen Rahmen weiterhin aufrechterhalten. Fördergrundlage sind die zuletzt vom Bayer. Landessport-verband im Jahr 2003 festgesetzten Kostenpauschalen aus der Sportgeräte-Liste.
Von der neuen Regelung unberührt bleibt die Förderung durch Jahreszuschüsse, durch Zuschüsse zu Badeintritten, die Förderung von Auslandskontakten, Deutschen, Bayerischen und Schwäbischen Meisterschaften.