Sitzung: 12.10.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 18. Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart
Die vom Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 09.02.2006 und die revidierte Begründung in der Fassung vom 31.05.2006 mit dem Umweltbericht vom 09.02.2006 sind Bestandteil dieses Beschlusses.