Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die 18. Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg für das Gebiet nordöstlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart

 

Die vom Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 09.02.2006 und die revidierte Begründung in der Fassung vom 31.05.2006 mit dem Umweltbericht vom 09.02.2006 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           21

Nein:                                          7

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StRin Schwab

StRin Müllegger