Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Für das Gebiet zwischen B 300, AIC 25 neu, Lechleite und künftiger Nordumfahrung wird ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.
  2. Gleichzeitig wird im so genannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Friedberg in diesem Bereich geändert.
  3. Grundlage für die künftige Planung ist der Entwicklungsvorschlag der Lokalen Agenda 21 Friedberg vom 21.04.2005 mit der Bezeichnung „Sportgarten Friedberg“ und der Rahmenplan der Architektenrunde / Arbeitsgruppe Landschaftsarchitekten vom November 2003 zur Vernetzung der Grünräume in Friedberg.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             7

Nein:                                        12

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              19

Mehrheitlich abgelehnt.

     

 

Ja-Stimmen:

FrV Fuchs

StRin Walkmann

StR Rockelmann

StR Schuster

StR Neumann

FrVe Eser-Schuberth

StRin Schulte-Hechfort

 

 

 

Nein-Stimmen:

StRin Banner

StR Büchler

BM Ehrl

StR Gürtler

StR Holzmüller

StRin Hummel

BM Kleist

StRin Lehmann

StR Schrall

StR Trübenbacher

StRin Widmann

 

 

Abwesend:

 

StR Michl

StRin Schwab