Sitzung: 12.10.2006 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Der Bericht über die stattgefundene örtliche Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2003 sowie die Stellungnahme hierzu werden zur Kenntnis genommen.
2. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnungen 2003 der Stadt, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung, Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben und der Werke.
3. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnungen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnungen 2003 der Stadt, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung, Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben sowie der Werke erteilt.