Sitzung: 19.10.2006 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters nach § 16 Abs. 1 Buchst. e) der Geschäftsordnung zur Auftragsvergabe für ein neues Tonnen-Häuschen und die Instandsetzung des Garagengebäudes der städtischen Wohnanlage Hermann-Löns-Str. 19 und 21 wird zur Kenntnis genommen.