Beschluss: geändert beschlossen

Der Werkausschuss hält weiterhin an seiner Beschlussfassung vom 03.05.2005 fest, wonach Wünschen nach Entfernung von Bäumen auf den Friedhöfen wegen Beschattung oder Verschmutzung von Grabstätten nur dann nachgekommen wird, wenn

  • Bäume erkennbar krank sind
  • Sachschäden an der Grabstätte, insbesondere am Grabmal, drohen oder
  • für die Allgemeinheit unzumutbare Beeinträchtigungen entstehen.

 

Weiterhin wird die Pflege der Friedhöfe grundsätzlich durch die Friedhofsverwaltung unter Zuhilfenahme fachkundiger Beratung bestimmt.

 

Entfernte Bäume sind durch Neupflanzungen zu ersetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13