Sitzung: 05.12.2006 Werkausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Der Werkausschuss hält weiterhin an seiner
Beschlussfassung vom 03.05.2005 fest, wonach Wünschen nach Entfernung von Bäumen
auf den Friedhöfen wegen Beschattung oder Verschmutzung von Grabstätten nur
dann nachgekommen wird, wenn
- Bäume
erkennbar krank sind
- Sachschäden
an der Grabstätte, insbesondere am Grabmal, drohen oder
- für
die Allgemeinheit unzumutbare Beeinträchtigungen entstehen.
Weiterhin wird die Pflege der Friedhöfe grundsätzlich
durch die Friedhofsverwaltung unter Zuhilfenahme fachkundiger Beratung bestimmt.
Entfernte Bäume sind durch Neupflanzungen zu ersetzen.