Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Alter der Wahlberechtigten und der wählbaren Jugendratskandidaten wird von bislang 12 bis 18 Jahren auf künftig 12 bis 20 Jahren heraufgesetzt. Delegierte, die während der Wahlperiode die Altersgrenze (20 Jahre) erreichen, bleiben bis zum Ablauf der Wahlperiode im Amt. Ansonsten verbleibt es bei den bisher beschlossenen Maßgaben für die Wahl des Jugendrates.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

 

StRin Hummel