Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2006 (GVBl. S. 405)(FN BayRS 2020-1-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom …

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 07.02.2006 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 21 Abs. 4 Buchstabe e) werden die Worte „von maximal 2/3“ gestrichen.

  2. In § 21 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „von maximal 2/3“ gestrichen.

  3. In § 22 Abschnitt 2 (Besondere Gestaltungsvorschriften für den städtischen Friedhofsteil in Friedberg-Herrgottsruh (Grabfelder Nrn. XX bis XXIV südlich der alten Friedhofsmauer), für die städtischen Friedhofsteile in Ottmaring (Fl.Nr. 89), Haberskirch und Rinnenthal) werden im Abs. 2 die Worte „von maximal 2/3“ gestrichen.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              30

     

 

Abwesend:

 

StRin Hummel