Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg - Bauleitplanung/21.11.2006

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 21.11.1006 wird zur Kenntnis genommen. Das Landratsamt ist der Auffassung, dass bei Nichtzulassung der Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO faktisch ein reines Wohngebiet nach § 3 BauNVO vorliegt. Dabei muss es sich wohl um ein Missverständnis handeln. Denn bei Ausschluss aller Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO verbleiben noch allgemein zulässige Nutzungen in § 4 Abs. 2 BauNVO, die in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig wären. Nach § 1 Abs. 6 BauNVO kann im Bebauungsplan außerdem festgesetzt werden, dass alle oder einzelne Ausnahmemöglichkeiten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. Die Festsetzung bleibt somit bestehen.

 

Anstatt des bisherigen § 6 Abs. 2 der Satzung ist zu prüfen, mit welcher Festsetzung im Bebauungsplan eine einfache Regelung getroffen werden kann, Nebenanlagen wie z.B. Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe außerhalb der Baugrenzen möglichst unbürokratisch zuzulassen.

 

§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird als Hinweis formuliert. § 8 wird an die übliche Regelung in Bebauungsplänen der Stadt Friedberg angepasst. Die sich wiederholende Regelung bezüglich der Einfriedungen wird in § 10 Abs. 8 gestrichen. Die Verfahrensvermerke werden geändert.

 

Staatl. Abfallrecht

Die redaktionelle Änderung wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Kommunale Abfallwirtschaft

Die im Entwurf dargestellte Privatstraße soll eine öffentliche Straße werden. Zudem wird die Planung an die Erforderlichkeiten der Entsorgungsfahrzeuge angepasst und der Hinweis in Teil F des Bebauungsplanes übernommen.

 

Wasserrecht

Auf die wasserrechtliche Erlaubnispflicht für die Ausgleichsmaßnahme wird in Teil F des Bebauungsplanes hingewiesen.

 


A-2) Deutsche Telekom AG, T-Com/08.11.2006

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 08.11.2006 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Spartengespräche beachtet.

 

 

A-3) Stadtwerke Augsburg/05.12.2006

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 05.12.2006 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Spartengespräche beachtet.

 


A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/28.11.2006

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 28.11.2006 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Niederschlagswasserfreistellungsverordnung werden in den Bebauungsplan aufgenommen.

 


A-5) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Schwaben/30.11.2006

Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Dienststelle Schwaben vom 30.11.2006 wird zur Kenntnis genommen. Auf die allgemeine Meldepflicht wird im Bebauungsplan hingewiesen.

 

 

C-) Zusätzliche Beschlüsse:

 

Die im Entwurf als Privatstraße dargestellte Erschließungsstraße soll als öffentliche Straße hergestellt werden und nach dem Ausbau in das Eigentum der Stadt Friedberg fallen. Die Regularien und Ausbaustandards sowie die Deckung der Herstellungskosten sind in einem Erschließungsvertrag zu vereinbaren. In diesem sind auch die Abtretung der Ausgleichsfläche an die Stadt Friedberg sowie die erforderlichen Aufwendungen einschließlich Pflege bis zum Entwicklungsziel zu sichern.

 

Die Straßenplanung ist auf die Erfordernisse der Entsorgungs- und Feuerwehrfahrzeuge abzustimmen. Dabei sind zusätzlich ca. 4 öffentliche Stellplätze vorzusehen.

 

Neben redaktionellen Änderungen im Bebauungsplan wird die Regelung bezüglich Treppenanlagen und Balkonen in § 6 Abs. 2 der Satzung gestrichen. Die maximale Höhe von Einfriedungen wird generell auf 1,20 m festgelegt.

 

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über jeweils vier vorhandene Hausanschlüsse gesichert. Die weitere Erschließung kann über die Baugrundstücke erfolgen, wobei die Ver- und Entsorgung für die nördlichen Grundstücke über Grunddienstbarkeiten vom Eigentümer zu sichern ist. Alternativ wäre eine Versorgung über die geplanten Anliegerstraße möglich. Diese beiden Alternativen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Eigentümer hat die notwendigen Abstimmungen mit den Stadtwerken Friedberg zu treffen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

FrV Losinger                           vertreten durch StR Gürtler

StR Büchler                            vertreten durch StRin Banner