Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Beschlüsse des Stadtrates vom 22.09.2005 und 04.05.2006 zur Aufstellung und Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 8/II für das Gewerbegebiet nordöstlich der Lechhauser Straße und südlich der Stadtgrenze in Friedberg Businesspark / Bauabschnitt II) werden aufgrund der Hinzunahme der Grundstücke FlNrn. 1790/2 (Teilfl.) und 1906/20 der Gemarkung Friedberg wie folgt geändert:

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 1885 (Teilfl.), 1898 (Teilfl.), 1898/2 (Teilfl.), 1898/3 (Teilfl.), 1900, 1901, 1902, 1903, 1904, 1905, 1906, 1906/1, 1906/8 (Teilfl.), 1906/15, 1906/16, 1906/17 und 1790/2 (Teilfl.) sowie 1906/20 der Gemarkung Friedberg.

Das Gebiet wird als Gewerbegebiet (GE) im Sinne des § 8 BauNVO ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 25.01.2007 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StR Michl

StRin Schulte-Hechfort