Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung durch die Mitglieder des Schulverbands-

ausschusses wird die Jahresrechnung 2003 nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

 

2.    Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung 2003 wird gemäß

Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2003 erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             4

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                                5