Beschluss: geändert beschlossen

Der Antrag auf 1. Teilgenehmigung gem. §§ 4, 8 BImSchG für die Errichtung des so genannten Biomasse-Heizkraftwerkes Augsburg durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2154/1, Gem. Lechhausen wird bis zur Klärung der nachstehenden Punkte vorläufig von der Stadt Friedberg abgelehnt.

 

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, inwieweit die Stadt Friedberg in ihrer weiteren Entwicklung und somit in ihrer Planungshoheit betroffen ist. Deshalb erwartet die Stadt Friedberg, dass sich durch den Betrieb dieser Anlage für die im Bereich von Derching-West auf Grundlage des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Friedberg geplanten gewerblichen Ausweisungen keine negativen Auswirkungen ergeben.

 

Ferner ist auch in Bezug auf diese befürchteten Einschränkungen die auftretende Kumulationswirkung der Lärm- und Luftemissionen mit denen der benachbarten Abfall Verwertungsanlage Augsburg (AVA) nicht schlüssig dargelegt und erfordert zusätzlichen Klärungsbedarf.

 

Die Stadt Friedberg erwartet deshalb eine erneute Beteiligung im weiteren Verfahren mit Darlegung der angesprochenen offenen Punkte.




Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

 

 

Abwesend:

FrV Losinger                           vertreten durch StR Gürtler

StR Büchler                            vertreten durch StRin Banner