Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert am 08.12.2006 (GVBl 2006, S. 975) und des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung – BayBO - i.d.F. vom 04.08.1997 (GVBl S. 433), zuletzt geändert am 10.03.2006 (GVBl 2006, S. 120) die in der Anlage beigefügte "Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt Friedberg" in der Fassung vom 01.03.2007.

 

Mit Inkrafttreten dieser Satzung wird die bisherige Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Stadt Friedberg ("Altstadtgestaltungssatzung") vom 09.09.1998 in der Fassung vom 17.09.1998 unwirksam.

 

Mit Inkrafttreten dieser Satzung wird die bisherige Satzung über die Gestaltung der Werbeanlagen im Altstadtbereich der Stadt Friedberg ("Werbeanlagensatzung") vom 26.11.1994 unwirksam.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

StR Feile

StRin Hummel

StR Mizera