Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Das am 11. April 2007 eingereichte Bürgerbegehren „Erholungsgebiet Friedberger Au“ (vgl. Anlage 1) wird nach Art. 18a Abs. 8 GO für zulässig erklärt.

 

  1. Der beantragte Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 17. Juni 2007 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

 

  1. Auf den Erlass einer vom Bayerischen Staatsministerium des Innern empfohlenen „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ wird aus Entbürokratisierungsgründen verzichtet. Stattdessen werden der zeitliche Fahrplan (vgl. Anlage 2) die Auswahl der Wahllokale (vgl. Anlage 3) sowie die weiteren vorgeschlagenen Verfahrensschritte (vgl. Anlage 4) für den Bürgerentscheid anerkannt. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Für den Bürgerentscheid werden bei Unterabschnitt 0521. Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt.

 

  1. Der Bauantrag F2006/143 (Errichtung eines Schweinemastbetriebes in der Friedberger Au) wird entsprechend der gutachtlichen Stellungnahme der Rechtsanwälte Meidert & Kollegen (Anlage 5) wegen der Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO bis nach dem Bürgerentscheid zurückgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:              

Anwesend:                              27

Mehrheitlich angenommen

     

Abwesend:

StR Michl

StR Mizera

StR Müllegger

StRin Lehmann