Beschluss: ungeändert beschlossen

Als Konsequenz aus verschiedenen Beobachtungen und Vorfällen beim Friedberger Faschingsumzug 2007 wird die Abhaltung der Veranstaltung in 2008 an folgende Bedingungen geknüpft:

 

1.                    Auf den Umzugswägen gilt ein Verbot von harten Alkoholikas und ein Flaschenverbot.

2.                    Es gilt ein Abgabeverbot von Alkohol von den Wägen herunter an die Besucher.

3.                    Die hier beschlossenen Maßnahmen und sonstigen schriftlichen Bedingungen und Auflagen an die Umzugsteilnehmer sind insbesondere vor Beginn des Zuges am Aufstellungsort streng zu kontrollieren. Hierfür ist ein privater Sicherheitsdienst zu beauftragen.

4.                    Nach der ersten Runde des Umzuges durch die Altstadt werden die Wägen aus der Aichacher Straße abgeleitet und nicht mehr ein zweites Mal Richtung Marienplatz geschickt.

5.                    Zusätzliche Bewirtungs-Stände im Freien werden in der Ludwigstraße nicht mehr zugelassen, sondern sollen sich auf den Marienplatz beschränken. Dort findet das ausklingende Faschingstreiben statt.

6.                    An den Bewirtungs-Ständen gilt ein Abgabeverbot für Flaschen, es darf nur noch in Kunststoffbechern ausgeschenkt werden. Diese Maßnahme ist durch den beauftragten Sicherheitsdienst streng zu kontrollieren.

7.                    Die Personalstärke des 2007 erstmals eingesetzten Sicherheitsdienstes wird erhöht.

 

8.            Die Teilnehmer des Umzuges sind konsequent darauf hinzuweisen, die Lautstärke

auf den Umzugswägen auf ein zumutbares Maß zu drosseln.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10