Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Stadtrat wird empfohlen, folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtische Jugendkapelle Friedberg vom ………………… zu beschließen:

 

 

 

 

§1

 

Die Gebührensatzung für die städtische Jugendkapelle Friedberg vom 05. Mai 2004 wird wie folgt geändert:

 

 

§5 erhält folgende neue Nummer 5.3.

 

Besuchen mehrere Kinder einer Friedberger Familie die städtische Jugendkapelle, so gelten auf Antrag folgende Jahresgebührensätze:

1. Kind                                     150,00 Euro

2. Kind                                     100,00 Euro

3. und jedes weitere Kind         75,00 Euro

Bei der Geschwisterermäßigung werden nur Schüler berücksichtigt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

 

§ 6 erhält folgende neue Nummer 6.3.

 

Ist eine instrumentale Mindestbesetzung gemäß der Besetzungsliste für Wertungsspiele im Bayerischen Musikbund für die Jugendkapelle nicht gewährleistet, kann ausnahmsweise die nach § 5 dieser Satzung zu berechnende Gebühr durch den Leiter der städtischen Jugendkapelle erlassen werden.

 

 

 

§2

Diese Satzung tritt am ………… in Kraft.

 

 

 

Friedberg, den……………………

 

 

Stadt Friedberg

 

 

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10