Sitzung: 08.05.2007 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Bauausschuss nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis und stellt fest, dass die Planung grundsätzlich mit dem im September 2006 vorgestellten und anerkannten Konzept (Variante 3, Stand 17.03.2005) übereinstimmt. Die weitere Behandlung des Bauvorhabens kann daher durch die Verwaltung nach § 34 BauGB erfolgen.