Sitzung: 24.05.2007 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Die Aufstellung der Jahresrechnung 2006 der Stadt Friedberg (EAnlage 1) wird nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
2. In der Haushaltsrechnung 2006 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV die Haushaltsreste entsprechend der Anlage 2 übertragen.
3. Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2006 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.