Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bauhof“ werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.

 

Folgende Festlegungen werden somit für die weitere Vorgehensweise zur Planung eines neuen Baubetriebshofes getroffen:

 

1. Standort:

  

  -    Am geplanten Neubaustandort „Lueg ins Land“ wird festgehalten.

 

2.    Vorgaben für das Raumprogramm:

  

  -   An der Betriebsorganisationsstruktur des Baubetriebshofes, die sich

            seit ihrer Einführung im Jahre 2000 bewährt hat, wird festgehalten.

       -   Die Aufgabengebiete „Winterdienst“ und „Straßenreinigung“ werden auch weiterhin vom   

            Baubetriebshof durchgeführt.

       -   Die Notwendigkeit von Werkstätten für Schreiner/Zimmerer, Maler, Elektriker, Schlosser  

           und Kfz wird anerkannt, wobei die Größe und der Ausstattungsstandard im

           Planungsprozess zu überprüfen ist.

       -   Am bisherigen Personalkonzept wird grundsätzlich festgehalten. Aufgrund der mit jedem

           Baugebiet hinzukommenden Arbeitsanforderungen ist ggf. eine Ergänzung zu

           überprüfen.

       -   Am bisherigen Maschinen- und Fahrzeugkonzept wird ebenfalls grundsätzlich festgehalten. Aufgrund der mit jedem Baugebiet hinzukommenden Arbeitsanforderungen ist ggf. eine Ergänzung zu überprüfen.

       -   Beim Neubau des Baubetriebshofes wird auf eine eigene Tankstelle verzichtet.

       -    Bei der Neuplanung sind insbesondere Verbesserung der Lagerbedingungen, der

            Stellplatzsituation und des Werkstattbereiches der Schlosserei zu berücksichtigen.

 

 

 

 

3.    Aufgabe des bisherigen Junktims:

       

       -    die Verknüpfung des Verkaufserlöses am Altstandort als finanzielle Obergrenze      

           zum Neubau des Baubetriebshofes wird aufgehoben.

-    die wirtschaftlichen und städtebaulichen Belange und Argumente bei der Verwertung und

Neuordnung des Altstandortes sind unabhängig von der Aufgabenstellung des Neubaus eines Baubetriebshofes in einem eigenen Diskussionsprozess abzuwägen.

 

4.    Beauftragung eines Planungskonzeptes sowie Fortführung der Bauleitplanung:

 

-    Die Verwaltung wird beauftragt der Arbeitsgruppe Bauhof 5 - 6 im Gewerbe- bzw. Bauhofbau erfahrene Planungsbüros zur Erarbeitung eines Planungskonzeptes mit Kostenschätzung auf Grundlage der beschlossenen Eckdaten zu nennen, von denen die Arbeitsgruppe ihrerseits dem 2- 3 Büros zur Vorstellung und Auftragsvergabe im Bauausschuss vorschlägt.

 

       -                Auf Grundlage dieses Planungskonzeptes ist darüber hinaus die Bauleitplanung für den Standort „Lueg ins Land“ parallel dazu fortzuführen und zügig abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         24

Mehrheitlich angenommen

 

     

 

Abwesend:

 

StRin Banner

StRin Lehmann

StR Michl

StR Schuster

StR Rockelmann

StRin Eser-Schuberth

StRin Schulte-Hechfort