Sitzung: 24.05.2007 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt, folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtische Jugendkapelle Friedberg vom …………………:
§1
Die Gebührensatzung für die städtische Jugendkapelle Friedberg vom 05. Mai 2004 wird wie folgt geändert:
§5 erhält folgende neue Nummer 5.3.
Besuchen mehrere Kinder einer Friedberger Familie die städtische Jugendkapelle, so gelten auf Antrag folgende Jahresgebührensätze:
1. Kind 150,00 Euro
2. Kind 100,00 Euro
3. und jedes weitere Kind 75,00 Euro
Bei der Geschwisterermäßigung werden nur Schüler berücksichtigt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
§ 6 erhält folgende neue Nummer 6.3.
Ist eine instrumentale Mindestbesetzung gemäß der Besetzungsliste für Wertungsspiele im Bayerischen Musikbund für die Jugendkapelle nicht gewährleistet, kann ausnahmsweise die nach § 5 dieser Satzung zu berechnende Gebühr durch den Leiter der städtischen Jugendkapelle erlassen werden.
§2
Diese Satzung tritt am ………… in Kraft.
Friedberg, den……………………
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister