Beschluss: ungeändert beschlossen

1.   Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bayerische Städtetag mit Rundschreiben Nr. 034/2007 ein überarbeitetes Pauschalsätzeverzeichnis zur Mustersatzung über Aufwen­dungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren herausgegeben hat und seinen Mitgliedern Bayernweit dessen Anwendung empfiehlt. Die Verrechnungssätze kommen hauptsächlich in Versicherungsfällen und zur internen Kosten­verteilung zur Anwendung.

 

2.   Der Stadtrat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die bisherigen erhobenen Pauschalsätze der Feuerwehren in der Stadt Friedberg seit Inkrafttreten der Satzung am 21.10.1999 unverän­dert bestehen und nach einer Überprüfung eine Kostendeckung bei weitem nicht mehr gege­ben ist.

 

3.   Der Stadtrat beschließt deshalb in Anlehnung an die Empfehlungen des Bayerischen Städteta­ges folgende Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein­sätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg:

 

 

Änderungssatzung

 

Satzung

über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren

in der Stadt Friedberg

 

vom __.__.2007

 

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, GVBl. S. 796, zuletzt geändert am 10.4.2007, GVBl 2007, S. 271, sowie Art. 28 des Bayerischen Feuerwehr­gesetzes (BayFwG), BayRS III, S. 630, zuletzt geändert am 24.12.2002, GVBl 2002, S. 962, folgende

 

Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg vom 21. Oktober 1999 wird wie folgt geändert:

 

Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistun­gen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg (§ 1 Abs. 3 Satz 1) erhält folgende Neufassung:

 

 

Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren in der Stadt Friedberg

 

 

Verzeichnis der Pauschalsätze

 

 

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1. bis 3., 5. bis 7.) und den Personalkosten (Nummer 4.) zusammen. In den Pauschalsätzen ist ein Eigenanteil der Stadt Friedberg in Höhe von 50 v.H. bereits eingerechnet (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG).

 

1. Streckenkosten
                                                                                                    

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für  

 

a)

Löschfahrzeuge 

 

 

aa)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

              3,45 €

 

bb)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W

              4,67 €

 

cc)

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Straße, TS 8,

  5,71 €

 

 

Beladung Tab. 2, ohne Rettungsspreizer

 

 

dd)

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

  6,87 €

 

ee)

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, TLF 24/50

  6,97 €

 

 

 

 

b)

eine Drehleiter DL 23-12

            13,82 €

 

 

 

 

c)

einen Rüstwagen RW 2

              8,77 €

 

 

 

 

d)

einen Lastkraftwagen (auch als Anhänger, Zugfahrzeug,

              6,80 €

 

Absetz- oder Abrollkipper) Versorgungs-Lkw

 

 

 

 

 

e)

ein Kleinalarmfahrzeug KLAF, MB-G,

     2,95 €

 

 

 

 

f)

einen Transporter (Kombi), ELW

  2,95 €

 

 

 

 

g)

ein Mehrzweckboot MZ

  3,50 €

 

 

2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens
– je eine Stunde für

 

a)

Löschfahrzeuge 

 

 

aa)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

                66,86 €

 

bb)

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W

                82,77 €

 

cc)

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

    95,44 €

 

dd)

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

  110,09 €

 

ee)

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25, TLF 24/50

    88,21 €

 

 

 

 

b)

eine Drehleiter DL 23-12

              212,66 €

 

 

 

 

c)

einen Rüstwagen RW 2

              146,36 €

 

 

 

 

d)

einen Lastkraftwagen Versorgungs-Lkw

              124,50 €

 

 

 

 

e)

ein Kleinalarmfahrzeug KLAF, MB-G,

       26,20 €

 

 

 

 

f)

einen Transporter (Kombi), ELW

    26,20 €

 

 

 

 

g)

ein Mehrzweckboot MZB

    75,00 €

 

 

 

 

h)

ein Lichtmastanhänger

                98,16 €

 

 

 

 

i)

ein Verkehrsleitanhänger

                66,86 €

 

 

3. Arbeitsstundenkosten

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahr­zeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht wer­den), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.

In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Ein­satzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stun­denkosten erhoben.

Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für

 

einen Mehrzwecksauger

                23,70 €

 

 

4. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrü­cken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für ange­fangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stunden­kosten er­hoben.

4.1 Hauptamtliches Personal

a)

Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes

                25,46 €

 

 

 

 

b)

Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes

                31,43 €

 

 

 

 

c)

Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes

                41,69 €

 

 

 

 

d)

Sonstige (Angestellte, Arbeiter) =

                22,39 €

 

Beamter des einfachen feuerwehrtechnischen Dienstes

 

 

4.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender

Stundensatz berechnet:                                                                                       20,00 €

 

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird für die Per­sonalkosten verlangt, die der Stadt Friedberg durch Erstattung des Verdienstausfalles (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädi­gungen nach Art. 11 BayFwG entstehen.

 

4.3 Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden er­hoben je Stunde Wachdienst für

 

a)

einen Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes,

            11,40 €

 

wenn Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird

 

 

 

 

b)

einen sonstigen Bediensteten

            11,40 €

 

wenn Sicherheitswachdienst in der Freizeit wahrgenommen wird

 

 

 

 

c)

einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden

            11,40 €

 

(§ 11 Abs. 4 AVBayFwG)

 

 

Abweichend von Nummer 4. Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine wei­tere Stunde berechnet

 

 

5. Pauschalgebühren

Nachfolgend genannte Einsätze werden ohne Berücksichtigung des eingesetzten Personals und Materials pauschal abgerechnet:

 

a)

Fehlalarme durch Brandmeldeanlage

          255,65 €

 

 

 

 

b)

Fehlalarme - vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt

1.278,23 €

 

Nachfolgend genannte Einsätze werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet, wobei folgende Mindestgebühren erhoben werden:

 

a)

Türöffnungen

                75,00 €

 

 

 

 

b)

Entfernen von Insektennestern

                60,00 €

 

6. Überlassung von Gerät und Material

Die Gebührenhöhe für die Überlassung von Gerät und Material entspricht den jeweiligen Arbeits­stundenkosten (Nummer 3.).

 

 

7. Gebühren für Wartungsarbeiten

 

Leistungen der Schlauchwerkstatt:

 

 

 

 

 

Reinigung und Prüfung von Schläuchen (je Schlauch):

                  5,11 €

 

 

 

 

Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt:

 

 

 

 

 

a)

Atemluftflaschenfüllung 4 l / 200 bar

                  2,56 €

 

 

 

 

b)

Atemluftflaschenfüllung 6 l / 300 bar

                  5,11 €

 

Die Gebühr für die Reinigung, Überprüfung und Instandsetzung von Masken und Geräten wird nach Aufwand berechnet.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Friedberg, den __.__.2007

Stadt Friedberg

 

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         22

     

 

Abwesend:

 

StR Trübenbacher

StR Büchler

BM Ehrl

StRin Lehmann

StRin Hummel

StR Scharold

FrV Fuchs

FrV Losinger

StRin Eser-Schuberth