Beschluss: ungeändert beschlossen

Die weiterentwickelten Leitlinien zur familienfreundlichen Kinderbetreuung werden begrüßt und anerkannt. Im Einzelnen ist künftighin

 

1.    die Gastkinderregelung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus flexibel und sozial ausgewogen durch die Verwaltung zu handhaben, wobei hier auch Krippen- und Hortplätze einzubeziehen sind,

 

2.    das Betreuungsangebot konsequent auszuweiten,

Bestehende Kinderbetreuungseinrichtungen sind weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten des BayKiBiG zur Ausweitung der Altersübergreifenden Kinderbetreuung zu unterstützen. Um hier eine qualitativ hochwertige pädagogische Betreuung gewährleisten zu können, ist für die Betreuung

 

3.    ein erhöhter (Förder-)Faktor für Kinder unter 3 Jahre zu gewähren,

Gleichlautend der staatlichen Förderung wird ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 für unter 3-jährige Kindergartenkinder bis zum Ende des jeweiligen Betreuungsjahres der erhöhte Faktor 2,0 gewährt. Der hierfür im Haushaltsjahr 2007 erforderliche Nettomehraufwand von ca. 2.700 € wird überplanmäßig genehmigt, die Deckung erfolgt im Rahmen der Deckungsreserve. Der erforderliche Nettomehraufwand mit ca. 8.000 € in der Jahresvollwirkung ist ab dem Haushaltsjahr 2008 verbindlich vorzusehen.

 

4.    die Tagespflege maßvoll auszubauen,

Zur Ergänzung und Abrundung des vorhandenen Betreuungsangebotes wird im Rahmen begründeter Einzelfälle einem Ausbau der Tagespflege (Tagesmütter) zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend Bedarfsanerkennung auszusprechen.

 

5.    arbeitsplatznahe Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen,

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Realisation einer arbeitsplatznahen Kinderbetreuungseinrichtung im Bereich des Gewerbegebietes Businesspark sowie einer wohnortnahen Kinderbetreuungseinrichtung im Bereich der künftigen Erweiterung Friedberg Süd zu erstellen. Dabei ist insbesondere der Bedarf unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verschiebungen auf vorhandene Einrichtungen zu prüfen und ein innovatives Betreuungskonzept zu erarbeiten. Ein Zeit- und Kostenplan ist aufzustellen. Auch sind entsprechende Vorüberlegungen zu den erforderlichen bauleitplanerischen und grundstücksrechtlichen Vorraussetzungen vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         26

     

 

Abwesend:

 

StR Trübenbacher

StR Büchler

BM Ehrl

StRin Lehmann

StR Scharold