Sitzung: 21.06.2007 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt
eine 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt
Friedberg für den Bereich des Erholungsgebietes Friedberger Au.
Ziele des
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sind im Hinblick auf das
Bebauungsplanverfahren
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die räumliche
Entwicklung zu ordnen,
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die bereits in
der Friedberger Au bestehenden Freizeit- und Erholungsnutzungen zu sichern und
zu ergänzen sowie weitere Freizeit- und Erholungsnutzungen entlang den
bestehenden Erschließungsstraßen, insbesondere der Seestraße, zu ermöglichen,
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den unberührten
Natur- und Landschaftsraum der Friedberger Au durch weitgehenden Verzicht auf
neue Bebauung oder Bestimmung von geeigneten, nicht
landschaftsbeeinträchtigenden Standorten zu erhalten; dies gilt insbesondere
für das im Entwurf des Regionalplans Augsburg (Gesamtfortschreibung 2006)
dargestellte landschaftliche Vorbehaltsgebiet,
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die bestehenden
Blickbeziehungen aus der Friedberger Au zur Stadt Friedberg zu erhalten,
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die bestehenden
und im Rahmen der Planung zu entwickelnden Freizeitnutzungen vor Geruchsimmissionen
aus landwirtschaftlicher Nutzung zu schützen,
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die hochwertigen
Naturräume der Lechleite und entlang der Friedberger Ach vor
Ammoniakimmissionen zu schützen und
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die bestehende
Landwirtschaft angemessen zu sichern.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung
ist im beiliegenden Lageplan vom 21.06.2007 stark umrandet dargestellt. Der
Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.