Sitzung: 21.06.2007 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der B 300 und
der Lechhauser Straße, östlich der planfestgestellten Trasse der Kreisstraße
AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan
nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu in Friedberg (Erholungsgebiet Friedberger
Au).
Ziele des Bebauungsplanes sind
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die räumliche
Entwicklung zu ordnen,
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die bereits in
der Friedberger Au bestehenden Freizeit- und Erholungsnutzungen zu sichern und
zu ergänzen sowie weitere Freizeit- und Erholungsnutzungen entlang den
bestehenden Erschließungsstraßen, insbesondere der Seestraße, zu ermöglichen,
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den unberührten
Natur- und Landschaftsraum der Friedberger Au durch weitgehenden Verzicht auf
neue Bebauung oder Bestimmung von geeigneten, nicht
landschaftsbeeinträchtigenden Standorten zu erhalten; dies gilt insbesondere
für das im Entwurf des Regionalplans Augsburg (Gesamtfortschreibung 2006)
dargestellte landschaftliche Vorbehaltsgebiet,
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die bestehenden
Blickbeziehungen aus der Friedberger Au zur Stadt Friedberg zu erhalten,
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die bestehenden
und im Rahmen der Planung zu entwickelnden Freizeitnutzungen vor
Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung zu schützen,
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die hochwertigen
Naturräume der Lechleite und entlang der Friedberger Ach vor
Ammoniakimmissionen zu schützen und
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die bestehende
Landwirtschaft angemessen zu sichern.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der B 300 und der Lechhauser Straße, östlich der planfestgestellten Trasse der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu (Erholungsgebiet Friedberger Au)".
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 21.06.2007 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.