Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der B 300 und der Lechhauser Straße, östlich der planfestgestellten Trasse der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu in Friedberg (Erholungsgebiet Friedberger Au).


Ziele des Bebauungsplanes sind

-       die räumliche Entwicklung zu ordnen,

-       die bereits in der Friedberger Au bestehenden Freizeit- und Erholungsnutzungen zu sichern und zu ergänzen sowie weitere Freizeit- und Erholungsnutzungen entlang den bestehenden Erschließungsstraßen, insbesondere der Seestraße, zu ermöglichen,

-       den unberührten Natur- und Landschaftsraum der Friedberger Au durch weitgehenden Verzicht auf neue Bebauung oder Bestimmung von geeigneten, nicht landschaftsbeeinträchtigenden Standorten zu erhalten; dies gilt insbesondere für das im Entwurf des Regionalplans Augsburg (Gesamtfortschreibung 2006) dargestellte landschaftliche Vorbehaltsgebiet,

-       die bestehenden Blickbeziehungen aus der Friedberger Au zur Stadt Friedberg zu erhalten,

-       die bestehenden und im Rahmen der Planung zu entwickelnden Freizeitnutzungen vor Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung zu schützen,

-       die hochwertigen Naturräume der Lechleite und entlang der Friedberger Ach vor Ammoniakimmissionen zu schützen und

-       die bestehende Landwirtschaft angemessen zu sichern.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der B 300 und der Lechhauser Straße, östlich der planfestgestellten Trasse der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu (Erholungsgebiet Friedberger Au)".

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 21.06.2007 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                           4

Anwesend:                         27

Mehrheitlich angenommen

     

 

Abwesend:

 

StR Trübenbacher

StR Büchler

BM Ehrl

StRin Lehmann

 

BM Dr. Bergmair, StR Feile, FrV Losinger und StR Goldstein haben nach Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.