Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet nördlich der Kriststraße im Stadtteil Rederzhausen. Der Bebauungsplanumgriff umfasst nunmehr die Grundstücke FlNrn. 922, 922/18, 922/20 (Teilfl.), 923 (Teilfl.), 923/1 und 923/2 der Gemarkung Rederzhausen. Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

 

Abwesend:

StR Holzmüller

StR Neumann

StRin Schwab

StR Trübenbacher