Sitzung: 20.09.2007 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Erfrischungsgelder für Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen am 2. März 2008 werden wie folgt festgesetzt:
70,00 € für ehrenamtliche Helfer, 20,00 € und Zeitgutschrift für öffentlichen Dienst
Bei einer möglichen Stichwahl sowie bei sonstigen künftigen Wahlen und Abstimmungen wird die Höhe der Erfrischungsgelder wie folgt festgesetzt:
55,00 € für ehrenamtliche Helfer, 20,00 € und Zeitgutschrift für öffentlichen Dienst
Zur Honorierung der besonderen Verantwortlichkeit, Arbeitsbelastung und Arbeitszeit wird Wahlvorstehern, Schriftführern sowie deren Stellvertretern künftig zum Erfrischungsgeld eine Zulage in Höhe von 10,00 € gewährt.