Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Erfrischungsgelder für Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen am 2. März 2008 werden wie folgt festgesetzt:

 

70,00 € für ehrenamtliche Helfer, 20,00 € und Zeitgutschrift für öffentlichen Dienst

 

Bei einer möglichen Stichwahl sowie bei sonstigen künftigen Wahlen und Abstimmungen wird die Höhe der Erfrischungsgelder wie folgt festgesetzt:

 

55,00 € für ehrenamtliche Helfer, 20,00 € und Zeitgutschrift für öffentlichen Dienst

 

Zur Honorierung der besonderen Verantwortlichkeit, Arbeitsbelastung und Arbeitszeit wird Wahlvorstehern, Schriftführern sowie deren Stellvertretern künftig zum Erfrischungsgeld eine Zulage in Höhe von 10,00 € gewährt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

 

Abwesend:

StR Holzmüller

StR Neumann

StRin Schwab

StR Trübenbacher