Sitzung: 17.10.2007 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Der Stadtrat wählt gemäß Artikel 51 Abs. 3 GO auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.06.2008 ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied nach Artikel 40, 41 GO für das
Baureferat (Baureferent) und ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied nach Art. 40, 41 GO
für das Finanzreferat (Finanzreferent).
2. Hinsichtlich der Besoldung (A 15) und der Aufwandsentschädigung verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
3. Für die Beschlusswahlen nach Artikel 51 Abs. 3 GO wird ein Wahlausschuss mit drei
Personen gebildet:
KommR Wolfgang Basch
StR Peter Feile
StR Peter Gürtler