Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg nimmt  den Antrag auf 2. Teilgenehmigung gem. §§ 4, 8 BImSchG für den Betrieb des so genannten Biomasse-Heizkraftwerkes Augsburg durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2154/1, gem. Lechhausen zur Kenntnis.

 

Es wird davon ausgegangen, dass durch die geplante Veränderung der Lage des Kamins die im Genehmigungsbescheid vom 05.03.2007 festgelegten Auflagen und Bedingungen insbesondere zum Immissionsschutz nicht negativ in Hinblick auf das Stadtgebiet Friedberg berührt werden.

 

Die Stadt Friedberg bittet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens um die Zustellung des Genehmigungsbescheides.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           18

Nein:                                        13

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31