Beschluss: ungeändert beschlossen

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet südlich des städtischen Bauhofes in Friedberg vom 08.11.1007 mit den textlichen Festsetzungen vom 08.11.2007 und der Begründung vom 08.11.1007 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Änderungsentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

STR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StR Eichele                                         vertreten durch StR Mizera

StRin Eser‑Schuberth                         vertreten durch StR Neumann

FrV Losinger                                       vertreten durch StR Gürtler