Sitzung: 08.11.2007 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der vom Baureferat der Stadt Friedberg
gefertigte Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet
südlich des städtischen Bauhofes in Friedberg vom 08.11.1007 mit den textlichen
Festsetzungen vom 08.11.2007 und der Begründung vom 08.11.1007 wird anerkannt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Änderungsentwurfes die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.