Sitzung: 08.11.2007 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Bauausschuss stimmt einer Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 538 (Teilfläche) und 539 der Gemarkung Friedberg grundsätzlich zu.
Zur Realisierung der Bebauung und Festlegung der Randbedingungen wird dem Stadtrat die Aufstellung einer Ortsrandsatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich südlich der Luitpoldstraße und westlich der Friedberger Ach empfohlen.