Sitzung: 08.11.2007 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der bestehenden
Biogasanlage in Höbstl keine negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Stadt
Friedberg zu erkennen sind, werden gegen den „Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für die "Sonderfläche
Biogasanlage" in Höbstl“ keine Einwendungen geltend gemacht.