Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Ortsrandsatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich südlich der Luitpoldstraße und westlich der Friedberger Ach in Friedberg.

Der Umgriff der Ortsrandsatzung umfasst die Grundstücke Flurnummern 538, 539, 547, 547/1 und 547/2 der Gemarkung Friedberg und ist im beiliegenden Lageplan vom 15.11.2007 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

 

Abwesend:

StR Eichele

StRin Eser-Schuberth

StRin Widmann