Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/14.12.2007

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 14.12.2007 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen gegen die Bebauungsplanänderung erhoben werden.

 

A-2) Lechwerke AG – Netzservice GmbH/02.01.2008

Die Stellungnahme der Lechwerke AG  – Netzservice GmbH vom 02.01.2008 wird zur Kenntnis genommen und muss in die Begründung der Bebauungsplanänderung einfließen. Die Möglichkeit einer Erdverkabelung wird aufgrund der entstehenden Kosten nicht weiter verfolgt.

 

B-1)Karl-Hans Herger/10.12.2007

Die Stellungnahme des Herrn Karl-Hans Herger vom 10.12.2007 wird zur Kenntnis genommen. Nachdem auf dem Grundstück FlNr. 741/135 der Gemarkung Friedberg bereits im Jahr 1973 ein Anbau an das Wohnhaus genehmigt wurde, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten für alle im Gebiet befindlichen Reiheneckhäuser zu prüfen und zur Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses dem Bauausschuss vorzulegen.

 

B-2) Georg Huber/08.12.2007

Die Stellungnahme des Herrn Georg Huber vom 08.12.2007 wird zur Kenntnis genommen. Nachdem auf dem Grundstück FlNr. 741/135 der Gemarkung Friedberg bereits im Jahr 1973 ein Anbau an das Wohnhaus genehmigt wurde, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten für alle im Gebiet befindlichen Reiheneckhäuser zu prüfen und zur Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses dem Bauausschuss vorzulegen.

Zudem soll den Bauherren die Möglichkeit gegeben werden, ihre Anbauten, bis auf die Terrassen und Terrassenüberdachungen, unterkellern zu können.

 

B-3) Stefan Hallschmid/02.01.2008

Die Stellungnahme des Herrn Hallschmid vom 02.01.2008 wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der ansonsten unzureichenden Höhe im Obergeschoß bei erd- und obergeschoßigen Anbauten nach Punkt 4.2 der Satzung wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwiefern auch hier eine Lösung mittels einem flach geneigten Pultdach in Fragen kommen kann. Sofern dies möglich ist, soll diese Dachform für die Anbauten auch bei der Kombination "Dachreiter/Anbau auf den Hauseingangsseiten" gelten.

 

C) Weitere Beschlüsse:

Punkt 1 der Satzung regelt die Erweiterung durch Terrassenüberdachungen und Wintergärten. Nachdem statt eines Wintergartens auch eine tatsächliche Erweiterung des Wohnraumes im Erdgeschoß in massiver Ausführung und massivem Dach in Betracht kommt, wird die Verwaltung beauftragt, die Festsetzungen dahingehend zu überarbeiten und den Begriff "Wintergarten" durch "erdgeschoßigen Anbau" zu ersetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

StR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Ehrl       vertreten durch StRin Widmann