Beschluss: geändert beschlossen

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Festsetzungen des vorliegenden Entwurfes des Verwaltungshaushaltes 2008 die Mittel zu bewirtschaften unter der Maßgabe, dass jede einzelne Mittelbewirtschaftung für geplante Verfügungen von höher als 30.000,00 € jeweils im zuständigen Gremium als Einzelfallentscheidung vor Eingang der Rechtsverpflichtung zur Entscheidung vorgelegt werden muss.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Festsetzungen des vorliegenden Entwurfes des Vermögenshaushaltes 2008 die Mittel inklusiver der ausgewiesener Haushaltsausgaberesten zu bewirtschaften. Vor der Bewirtschaftung von Ausgabeansätze, die Neuinvestitionen über ein Volumen von 30.000,- € betreffen, ist jeweils die Entscheidung des zuständigen Gremiums einzuholen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

3. BM Ehrl

StR Michl