Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) die 1. (textliche) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 46/II für das Gebiet südlich der Josef-Wassermann-Straße und westlich der Lechhauser Straße in Friedberg-West als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung vom 24.01.2008 und die Begründung vom 24.01.2008 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Zweiten Bürgermeister Kleist
Dritter Bürgermeister Ehrl                   vertreten durch StRin Widmann

FrV Losinger                                       entschuldigt

StR Büchler                                        abwesend