Sitzung: 10.04.2008 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt eine Erweiterung des mit Beschluss des Stadtrates vom 01.04.2004 zur Aufstellung beschlossenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 11/I für das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Stätzling in Verlängerung der Beilinger Straße im Stadtteil Stätzling. Der Bebauungsplanumgriff umfasst nunmehr die Grundstücke Flurnummern 341, 419/4, 419/5 und 421/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 350, 400/2, 413, 414, 416, 419 und 458/2 der Gemarkung Stätzling. Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan vom 10.04.2008 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.