Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Erste Bürgermeister wird nach der Verordnung zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten ab 1. Mai 2008 wie bisher in Besoldungsgruppe B3 eingestuft.

 

Der Erste Bürgermeister erhält wie bisher die höchste Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister von kreisangehörigen Gemeinden nach Anlage 2 zum KWBG, das sind zurzeit monatlich 506,62 €.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              31

     

Persönliche Beteiligung Art. 49 GO Erster Bürgermeister Dr. Peter Bergmair