Beschluss: geändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der Anschluss-Stelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil Derching. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 481, 482, 483, 483/2, 484, 485, 486 (Teilfl.), 487 (Teilfl.), 488 (Teilfl.), 489 (Teilfl.), 585, 586, 587 (Teilfl.), 589 (Teilfl.), 590 (Teilfl.) und 591 (Teilfl.) der Gemarkung Derching.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der Anschluss-Stelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil Derching" und wird als Gewerbegebiet (GE) im Sinne von § 8 BauNVO ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 05.05.2008 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungs – und Grünordnungsplanes wird das Planungsbüro Kling Consult, Krumbach auf Grundlage der HOAI beauftragt.

 

Aufgrund der Dringlichkeit des Projektes werden die überplanmäßig anfallenden Planungskosten zur Entwicklung und Erschließung des Gebietes auf der Haushaltstelle 6301.9593 im Haushaltsjahr 2008 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch eine erhöhte Rücklagenentnahme von Haushaltsstelle 9101.3100.

 

Die im Einzelnen benötigten Planungskosten sind von der Verwaltung in den zuständigen Ausschüssen darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Feile

2.BM Fuchs

StR Scharold