Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2007 (GVBl. S. 271) folgende

 

Änderungssatzung zur

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg

„Stadtwerke Friedberg“

Vom

 

§ 1

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 28. Juli 2006 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 Abs. 3 werden die Worte „Angestellten und Arbeiter“ durch das Wort „Beschäftigten“ ersetzt.

  2. In § 4 Abs. 4 werden die Worte „A 5 Mittlerer Dienst, bei Angestellten bis Vergütungsgruppe VII BAT und bei Arbeitern bis Lohngruppe 5 BMT-G“ durch die Worte „A 8 und bei Beschäftigten bis Entgeltgruppe 8 TVöD“ ersetzt.

  3. In § 5 Ziffer 3.6 wird die Zahl „25.000“ durch die Zahl „75.000“ ersetzt.

  4. In § 5 Ziffer 3.9 werden die Worte „A 6 mit A 11, bei Angestellten der Vergütungsgruppen VI b mit IV a BAT und bei Arbeitern ab Lohngruppe 6 BMT-G“ durch die Worte „A 9 mit A 12 und bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 mit 12 TVöD“ ersetzt.

  5. In § 6 Ziffer 1.4 werden die Worte „A 12, bei Angestellten ab der Vergütungsgruppe III BAT“ durch die Worte „A 13 und bei Beschäftigten ab Entgeltgruppe 13 TVöD“ ersetzt.

  6. In § 6 Ziffer 1.10 wird die Zahl „600.000“ durch die Zahl „750.000“ ersetzt.

  7. § 10 Abs. 2 entfällt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.06.2008 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter  B e r g m a i r

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Feile

StR Scharold