Sitzung: 05.06.2008 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2007 (GVBl. S. 271) folgende
Änderungssatzung
zur
Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg
„Stadtwerke
Friedberg“
Vom
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 28. Juli 2006 wird wie folgt geändert:
- In §
4 Abs. 3 werden die Worte „Angestellten und Arbeiter“ durch das Wort
„Beschäftigten“ ersetzt.
- In §
4 Abs. 4 werden die Worte „A 5 Mittlerer Dienst, bei Angestellten bis
Vergütungsgruppe VII BAT und bei Arbeitern bis Lohngruppe 5 BMT-G“ durch
die Worte „A 8 und bei Beschäftigten bis Entgeltgruppe 8 TVöD“ ersetzt.
- In §
5 Ziffer 3.6 wird die Zahl „25.000“ durch die Zahl „75.000“ ersetzt.
- In §
5 Ziffer 3.9 werden die Worte „A 6 mit A 11, bei Angestellten der
Vergütungsgruppen VI b mit IV a BAT und bei Arbeitern ab Lohngruppe 6
BMT-G“ durch die Worte „A 9 mit A 12 und bei Beschäftigten der
Entgeltgruppe 9 mit 12 TVöD“ ersetzt.
- In §
6 Ziffer 1.4 werden die Worte „A 12, bei Angestellten ab der
Vergütungsgruppe III BAT“ durch die Worte „A 13 und bei Beschäftigten ab
Entgeltgruppe 13 TVöD“ ersetzt.
- In §
6 Ziffer 1.10 wird die Zahl „600.000“ durch die Zahl „750.000“ ersetzt.
- § 10 Abs. 2 entfällt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.06.2008 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Dr. Peter B e r g
m a i r
Erster Bürgermeister