Sitzung: 10.06.2008 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des letzten Planungsstandes vom 02.09.1998 fortgeführt.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Baureferat beauftragt. Für den naturschutzfachlichen Teil ist seitens der Grundstückseigentümer ein Landschaftsarchitekt zu beauftragen. Dessen Kosten für die Planung, die Herstellung und die Entwicklungspflege der Ausgleichsflächen sind von den Grundstückseigentümern zu tragen. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist sicherzustellen.
Der gesamte Erschließungsaufwand ist im Rahmen eines Erschließungsvertrages vollständig von den Grundstückseigentümern zu finanzieren.
Auf die Durchführung der grundstückspolitischen Ziele wird aus Billigkeitsgründen verzichtet.