Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss 1:

 

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen, die sich teilweise auch gegen die Planung aussprechen, werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat hält an dem Planungsziel die vorhandenen Ansätze von Freizeit und Erholung im Bereich zwischen Lechleite im Osten und Friedberger See im Westen zu einem „Erholungsgebiet Friedberger Au“ im Rahmen einer Angebotsplanung weiterzuentwickeln fest. Deshalb wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 74 auf der Grundlage des Planungskonzeptes des Landschaftsarchitekten Brugger, Aichach forgeführt.

 

2.    Folgende Nutzungen werden vom Stadtrat für das weitere Verfahren als zentraler Bestandteil angesehen:

 

-       zweiter Badesee

 

3.    Folgende Nutzungen sollten aus Sicht des Stadtrates nicht weiterverfolgt werden:

 

-       Golfplatz

-       Eventpark

 

4.    Das weitere Bauleitplanverfahren wird dem nach der Geschäftsordnung zuständigen Planungs- und Umweltausschuss übertragen, der die vorgetragenen Bedenken und Anregungen sowie die vom Planungsbüro Brugger vorgeschlagenen einzelnen Nutzungsbereiche zur Erarbeitung des Entwurfs für die öffentliche Auslegung im Detail prüft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           17

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           3

Anwesend:                              22

     

Abwesend:                                                    Pers.beteiligt gem. Art. 49 GO:

StRin Brülls                                                      1.BM Dr. Bergmair

FrV Hatzold                                                      StR Feile

StRin Krendlinger                                             StR Goldstein

3.BM Losinger

StRin Reißner

StR Reißner

StR Scharold

StRin Widmann

StR Ziegenaus

 


 

 

Beschluss 2: - zurückgestellt

 

5.    Das Bauvorhaben F – 2005/240: Frisch Veronika und Sebastian: Wohnhaus auf eigenem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebs, Grundstück Flur-Nr. 1691 der Gemarkung Friedberg fügt sich als Teil des Islandpferdehofes Lechleite in das grundsätzliche Konzept für Freizeit und Erholung des Bebauungsplanes ein. Planungsrechtliche Sicherungsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren zu behandeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             0

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           3

Anwesend:                              22

 

Abwesend:                                                    Pers.beteiligt gem. Art. 49 GO:

StRin Brülls                                                      1.BM Dr. Bergmair

FrV Hatzold                                                      StR Feile

StRin Krendlinger                                             StR Goldstein

3.BM Losinger

StRin Reißner

StR Reißner

StR Scharold

StRin Widmann

StR Ziegenaus

 

 

 

 

Beschluss 3:

 

6.    Die Grundstücke Flur-Nr. 1614/7, 1614/6 und 1615 der Gemarkung Friedberg werden aus dem jetzigen Umgriff des Bebauungsplanverfahrens abgetrennt und gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren wieder aufgegriffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          8

Pers. beteiligt:                           3

Anwesend:                              22

     

Abwesend:                                                    Pers.beteiligt gem. Art. 49 GO:

StRin Brülls                                                      1.BM Dr. Bergmair

FrV Hatzold                                                      StR Feile

StRin Krendlinger                                             StR Goldstein

3.BM Losinger

StRin Reißner

StR Reißner

StR Scharold

StRin Widmann

StR Ziegenaus

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrere Beschlüsse - siehe bei Beschluss.