Sitzung: 24.07.2008 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Sanierungsmaßnahmen werden wie bisher im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB sowie zusätzlich unter Ausschluss des § 156 a BauGB durchgeführt.
Der Stadtrat billigt den Satzungsentwurf vom 24.07.2008 sowie die Sanierungsgründe und –Ziele zur Erweiterung des seit 1993 förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Altstadt um den Bereich des Wittelsbacher Schlosses mit Freianlagen, so wie sie im Erläuterungsbericht des Architekturbüros Stark vom Juli 2008 dargelegt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die von der Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes betroffenen Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange zu informieren und zu beteiligen.
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