Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt von 1993 um den Bereich des Wittelsbacher Schlosses. Die Abgrenzung des Erweiterungsbereiches ist in dem in der Anlage beigefügten Lageplan vom 24.07.2008,  der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig gekennzeichnet.

 

Die Sanierungsmaßnahmen werden wie bisher im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB sowie zusätzlich unter Ausschluss des § 156 a BauGB durchgeführt.

 

Der Stadtrat billigt den Satzungsentwurf vom 24.07.2008 sowie die Sanierungsgründe und –Ziele zur Erweiterung des seit 1993 förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Altstadt um den Bereich des Wittelsbacher Schlosses mit Freianlagen, so wie sie im Erläuterungsbericht des Architekturbüros Stark vom Juli 2008 dargelegt sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die von der Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes betroffenen Grundstückseigentümer und Träger öffentlicher Belange zu informieren und zu beteiligen.

 

.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              23

     

Abwesend:

StRin Brülls

FrV Hatzold

3.BM Losinger

StRin Reißner

StR Reißner

StR Scharold

StRin Widmann

StR Ziegenaus

 

 

Pers.beteiligt gem. Art. 49 GO:

StR Feile