Beschluss: geändert beschlossen

In der Abwasserbeseitigung sind zum 1. Januar 2010 getrennte Gebühren für die Entsorgung von Schmutzwasser und von Regenwasser zu kalkulieren (gesplittete Abwassergebühr).
Als Maßstab für die Festsetzung der Regenwassergebühr ist die Grundstücksflä­che mit einem allgemeinen Abflussbeiwert für verschiedene Baugebiete zu multiplizieren.

Für das Jahr 2009 bleiben in der Wasserversorgung und in der Abwasserbeseitigung die derzeit geltenden Beitrags- und Gebührensätze unverändert.

 

Es wird klargestellt, dass die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser nur dann erhoben wird, wenn tatsächlich Regenwasser in einen öffentlichen Kanal eingeleitet wird.

 

Im Gebührenmaßstab für die Festsetzung der Regenwassergebühr ist eine Öffnungsklausel vorzusehen, wenn die tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Fläche von der berechneten Fläche erheblich abweicht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              24

     

Abwesend:

FrV Eser-Schuberth

FrV Hatzold

3.BM Losinger

StRin Reißner

StR Reißner

StR Scharold

StRin Widmann