Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl. S. 959) (FN BayRS 2020-1-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom …

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 12.07.2007 wird wie folgt geändert:

 

In § 17 Abs. 4 Satz 3 wird die Ziffer „4“ durch die Worte „2, 3 oder 4“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2008 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              23

     

Abwesend:

StRin Brülls

FrV Hatzold

3.BM Losinger

StRin Reißner

StR Reißner

StR Scharold

StRin Widmann

StR Ziegenaus